AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Vulkaneifel-Chalets“ gültig ab 01.07.26


Vermieter: Tina Weber & Guido Weber GbR, Fraukircher Weg 26, 56736 Kottenheim 


1. Anreise / Abreise 

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. 

Am Anreisetag können die Häuser ab 15 Uhr bezogen werden. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20.00 Uhr nicht erscheinen (es sei denn das ein späterer Zeitpunkt vereinbart wurde), gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

2. Buchung 

Eine Buchung setzt die Angabe der kompletten Anschrift und einer Mobilnummer des Gastes voraus. Auch der Name des 2. Gastes muss auf Anfrage mitgeteilt werden. 

Das Chalet Freiwild und Platzhirsch sind für max. 2 Erwachsene/Adults ausgelegt. Das Fachwerkhaus Rosengärtchen ist für 2 Gäste, nach Absprache bis max. 4 Gäste. Bei Zuwiderhandlung wird seitens des Vermieters eine sofortige Kündigung erfolgen.

Bei Überbuchung oder ähnlich wichtigen Gründen ist eine Stornierung durch den Vermieter möglich. Bereits getätigte Anzahlungen werden in dem Fall voll erstattet. Nach Möglichkeit bietet der Vermieter dem Gast eine alternative Ferienunterkunft, in Form einer Vermittlung, an. Der Gast verzichtet auf eventuelle Entschädigungen.

Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

3. Tierhaltung 

Im Chalet Freiwild und Fachwerkhaus Rosengärtchen sind Tiere erlaubt. Im Chalet Platzhirsch keine Tierhaltung. 

Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Hunden ist Art und Größe anzugeben. Chalet Freiwild 1 Hund, Fachwerkhaus Rosengärtchen max. 1-2 Hunde, müssen vor Buchung mit uns abgesprochen sein. Hier erfolgt ein Aufpreis auf den Mietpreis. Bei Zuwiderhandlung kann seitens des Vermieters eine sofortige Kündigung des Chalets erfolgen.

Auf dem Sofa, im Bett und in der Dusche sind Hunde nicht erlaubt.

Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. 


Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist auf Aufforderung des Vermieters zu erbringen. 


Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Vermieter gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten zu erbringen hat.

4. Bezahlung 

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 60% des Mietbetrages ist innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. 

Bei Kurzübernachtungen (3 Nächte) erheben wir einen Kurzübernachtungszuschlag.

Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zu Beginn des Aufenthaltes behalten wir uns vor, eine Anpassung vorzunehmen.

Die Gemeinde Rieden erhebt ab 01.01.2024 ein Beherbergungssteuer, die wir erheben und danach abführen müssen. Die Beherbergungssteuer kommt zu unserer Mietgebühr vom Ferienhaus hinzu. 

Ein Meldevordruck hierzu liegt im Ferienhaus bereit und muss während ihres Aufenthaltes ausgefüllt werden.

Die Nutzung unser E-Ladesäule muss vorab bei Buchung angemeldet werden und wird separat abgerechnet. Es steht nur eine E-Ladesäule zur Verfügung und ist deshalb nur für ein Ferienhaus während seines Aufenthaltes nutzbar.

5. Storno/Rücktritt 

Um unerwartete Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Es zählt jeweils das schriftl. Empfangsdatum Ihrer Stornonachricht.

Stornobedingungen

Die Stornierungsgebühr bei Stornierung 7 Tage vor der Ankunft beträgt 100%.

Die Stornierungsgebühr bei Stornierung 14 Tage vor der Ankunft beträgt 90%.

Die Stornierungsgebühr bei Stornierung 42 Tage vor der Ankunft beträgt 60%.

Die Gebühr zur Stornobearbeitung beträgt 25 €

Bei Stornierungen bis 42 Tage vor dem Ankunftstag überweisen wir geleistete Anzahlungen, abzüglich € 25,00 Bearbeitungsgebühr, zurück.

Bei verspäteter Ankunft, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise berechnen wir die gesamt gebuchte Aufenthaltsdauer. 

6. Pflichten des Mieters 

Allgemeine Sorgfaltspflicht Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus sowie dessen Einrichtung, Möbel und Geräte mit allgemeiner Sorgfalt zu behandeln und Schäden zu vermeiden.

Der Sonnenschirm darf nicht unbeaufsichtigt geöffnet bleiben.

Unter die Außenjalousien darf zu keinem Zeitpunkt Gegenstand gestellt oder abgelegt werden.

Der Fahrweg ist jederzeit freizuhalten.

Meldepflicht bei Schäden Entstandene Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlassene Meldungen können zu Schadensersatzforderungen führen.

Haftung für verursachte Schäden Der Mieter haftet für alle durch ihn, seine Mitreisenden oder Haustiere verursachten Schäden am Mietobjekt, dessen Einrichtung sowie Außenanlagen. Dies umfasst auch notwendige Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz. Daraus entstandenen Mietausfall trägt der Gast.

Hausordnung und Nutzung Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten. Insbesondere sind Haustiere nicht auf Sofas oder Betten zu lassen. Rauchen im Haus ist nicht gestattet.

Reinigungspflicht Das Ferienhaus ist besenrein zu hinterlassen. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei übermäßiger Verschmutzung oder zusätzlichem Reinigungsaufwand können dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt werden.

7. Datenschutz 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 

Weiter Erklärung zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Webseite „www.vulkaneifel-chalets.de“

8. Haftung 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

9. Sonstiges 

Der Vermieter behält sich vor bei Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen Endreinigungskosten/-aufwendungen liegt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die sind € 40,00 pro Stunde. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren.

Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern. Haare Färben ist in den Ferienhäusern nicht erlaubt.

Der Netflix-Zugang darf nur im jeweiligen Ferienhaus genutzt werden. Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt.


Bei Sturm bzw. Sturmböen werden die Außenjalousien zum Schutz vor Sturmschaden hochgefahren. Diese sind im eingefahrenen Zustand zu belassen. Beschädigungen bei Zuwiderhandlung, wie Reparatur, Mietausfall etc. trägt der Gast. 


Der Gastgeber kann den geschlossenen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10. Schlussbestimmungen 

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters